AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Firma RTOfenbau
1. Geltungsbereich und Vertragsabschluss
Unsere Leistungen erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Abweichende Bedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung, es sei denn, wir haben ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Unsere AGB gelten auch für zukünftige Verträge, sofern sie nicht erneut vereinbart werden müssen. Ein Auftrag gilt als angenommen, wenn er von uns schriftlich bestätigt wurde oder die Arbeiten begonnen haben.
2. Leistungen und Verantwortung des Auftraggebers
Der Auftraggeber ist für die Einmessung der Bohrpunkte und Sägeschnitte sowie die Angabe von Durchmessern und Lagen verantwortlich. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für Schäden, die aus ungenauen Angaben resultieren. Der Auftraggeber bestätigt mit der Auftragserteilung, dass die geplanten baulichen Änderungen statisch zulässig sind.
3. Gestellung von Wasser und Strom
Der Auftraggeber stellt Wasser und Strom in maximal 60 m Entfernung von der Arbeitsstelle kostenfrei zur Verfügung. Gerüste müssen entsprechend der gesetzlichen Vorschriften in ausreichender Menge bereitgestellt werden.
4. Preise und Zusatzkosten
Alle Preise sind in unserem Angebot angegeben. Für jeden zusätzlichen Arbeitsaufwand, der durch den Auftraggeber verursacht wird (z.B. Wartezeiten, Falschinformationen), berechnen wir zusätzliche Kosten. Die Kosten hierfür werden nach unseren jeweils aktuellen Stundensätzen in Rechnung gestellt, die wir auf Anfrage zur Verfügung stellen.
5. Haftung
Wir haften im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten entstehen. Für leichte Fahrlässigkeit haften wir nur bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), wobei die Haftung auf den typischen und vorhersehbaren Schaden begrenzt ist. Eine weitergehende Haftung für Wasserschäden und Folgeschäden ist ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
6. Gewährleistung
Die Gewährleistungsrechte des Auftraggebers richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Mängel müssen unverzüglich nach deren Entdeckung gemeldet werden. Wir sind berechtigt, im Rahmen der Nachbesserung wahlweise den Mangel zu beseitigen oder eine angemessene Gutschrift zu erteilen.
7. Liefer- und Ausführungsfristen
Liefer- und Ausführungsfristen sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich vereinbart wurden. In Fällen höherer Gewalt (z.B. Streik, Wetterbedingungen, Maschinenausfälle) sind wir berechtigt, die Leistung um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben oder vom Vertrag zurückzutreten.
8. Preisanpassungen bei langfristigen Aufträgen
Bei Aufträgen, die sich über einen Zeitraum von mehr als vier Monaten erstrecken, sind wir berechtigt, bei Änderungen der Lohn- oder Materialkosten die Preise im angemessenen Verhältnis anzupassen. Eine Preisanpassung wird dem Auftraggeber mindestens vier Wochen vor deren Inkrafttreten schriftlich mitgeteilt.
9. Zahlungsbedingungen
Unsere Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Verzug berechnen wir Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz. Werden uns Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Auftraggebers beeinträchtigen, sind wir berechtigt, Vorauszahlungen zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten.
10. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Gerichtsstand ist Minden, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
11. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, so bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt.