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Feinstaub



Viel Lärm um gesunde Luft!

 

Nachfolgend ein Bericht aus der Presse zum Thema Feinstaub: 

Nach dem es in den vergangenen Tagen zu zahlreichen Irritationen durch unterschiedliche Presseberichte über die neue Feinstaub-Verordnung zu Kaminöfen kam, haben wir versucht Klarheit ins Dunkle zu bringen.

Die Markengeräte erfüllen bereits jetzt fast alle die geplanten Grenzwerte, zu einem großen Teil sogar schon jetzt die erst für 2015 geplanten Werte. Bei den Öfen, die einen hohen Anteil von Feinstaub im Abgas ins Freie pusten handelt es sich vor allem um Offene Kamine, sehr alte, oder sehr einfach gebaute Öfen. So genießen alle Öfen, die den ab 2008 geplanten Grenzwert von 100 mg Feinstaub pro m³ Rauchgas (bezogen auf 13 % O2) unterschreiten einen Bestandsschutz bis an ihr Lebensende. Die weitere Nutzung älterer Kaminöfen, die diesen Wert nicht erfüllen ist gestaffelt, so werden Geräte die vor 1975 Typ-geprüft wurden am 31.12.2014 stillgelegt, (Geräte von vor 1985 dürfen bis 31.12.2017 und Geräte älter als 1995 bis 31.12.2020 genutzt werden) Geräte die nach dem 01.01.1995 geprüft wurden und den Grenzwert nicht einhalten dürfen noch bis 01.01.2025 betrieben werden. 

Möchte der Ofennutzer diesen weiterhin betreiben, kann er mit den entsprechenden Hilfsmitteln (Filter, Rußpartikelabscheider, o.ä.) dafür sorgen, dass der Ofen dann die benötigten Werte einhält. Derzeit liegen die Kosten für solche Geräte jedoch zwischen € 1.200 und € 1.500, so dass oftmals ein neuerer Ofen die sinnvollere Wahl darstellt. Ausgenommen von der Verordnung sind bestehende Offene Kamine, die nur gelegentlich betrieben werden, historische Öfen, die nachweislich vor 1950 erstellt wurden sowie Koch- und Backöfen. 

Doch nicht nur die Ofenhersteller, sondern auch die Nutzer werden mehr zur Verantwortung gezogen, so ist es geplant, dass jeder Käufer eines Ofen spätestens ein Jahr nach Inbetriebnahme von seinem Schornsteinfeger bezüglich sachgerechter Bedienung, ordnungsgemäßer Lagerung des Brennstoffes und richtigem Umgang mit dem Brennstoff beraten wird. Weiterhin soll der Schornsteinfeger alle fünf Jahre überprüfen, ob sich der betriebene Kaminofen in einem ordnungsgemäßen technischen Zustand befindet und ob das verwendete Scheitholz die maximale erlaubte Restfeuchte von 15 % - 20 % aufweist. Bereits heute bieten Fachbetriebe eine regelmäßige Wartungen für Öfen an, damit eine lange Lebensdauer erreicht werden kann.